Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – Bentour Reisen AG (nachfolgend BCH genannt)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und BCH zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (im Reisebüro, unmittelbar bei BCH, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BCH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BCH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskunft zu geben oder Zusicherungen zu machen, die über die von BCH zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BCH.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens BCH vor, an das BCH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BCH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
d) Die von BCH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, eine eventuelle Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Buchung mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Fax
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde BCH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt BCH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung zustande.
1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. Ihm stehen zur Korrektur seiner Eingaben geeignete Funktionen zur Verfügung.
b) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde BCH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
c) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
d) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der BCH-Reisebestätigung zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons durch entsprechende Darstellung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit dieser Darstellung zustande.
1.4. Hinweis zum Widerrufsrecht
BCH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen im Fernabsatz kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, sofern die Verhandlungen nicht auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt wurden.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäss § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 24 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Kurzfrist-Buchungen (28 Tage vor Reiseantritt und kurzfristiger) wird der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an BCH unter Bezugnahme auf die Rechnungs-/Buchungsnummer. Zahlungen an Reisebüros gelten nur dann als Zahlungen an BCH, wenn diese über eine Inkassovollmacht verfügen.
2.2. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, kann BCH nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gemäss Ziff. 5 verlangen.
2.3. Nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, werden die Reiseunterlagen zum Download bereitgestellt. Auf Wunsch ist ein postalischer Versand möglich, wenn die Abreise mindestens 7 Tage in der Zukunft liegt.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn
3.1. Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von BCH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. BCH informiert den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
3.3. Bei erheblichen Änderungen ist der Kunde berechtigt, die Änderung anzunehmen, unentgeltlich zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Hat BCH für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, wird die Differenz erstattet.
3.5. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit geänderte Leistungen mangelhaft sind.
4. Preisänderung nach Vertragsschluss
4.1. BCH kann den Reisepreis erhöhen bei Erhöhung von Beförderungskosten, Steuern/Abgaben oder Wechselkursänderungen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Unterrichtung des Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.2. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% bietet BCH dem Kunden die Erhöhung an; der Kunde kann innerhalb einer Frist annehmen oder zurücktreten.
4.3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die genannten Kostenbestandteile nach Vertragsschluss verringern.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BCH oder dem vermittelnden Reisebüro zu erklären; Schriftform wird empfohlen.
Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann BCH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort vorliegen. BCH wendet folgende Entschädigungspauschalen an:
5.1. Flugpauschalreisen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
b) 29.–22. Tag: 35%
c) 21.–15. Tag: 45%
d) 14.–7. Tag: 55%
e) 6.–1. Tag: 70%
f) am Tag des Reiseantritts oder Nichterscheinen: 80%
5.2. Gruppenermäßigte Buchungen / Spezialangebote
a) bis 45. Tag: 25%
b) 44.–28. Tag: 35%
c) 27.–22. Tag: 55%
d) 21.–15. Tag: 80%
e) ab 14. Tag bis Anreise / Nichterscheinen: 90%
5.3. Nur Hotel-Buchungen
a) bis 30 Tage: 25% des Hotelpreises
b) 29.–22. Tag: 30%
c) 21.–8. Tag: 40%
d) 7.–1. Tag: 65%
e) am Anreisetag/Nichterscheinen: 90% (mind. 75 € p.P.)
5.4.–5.10. Weitere Bestimmungen
Für Nur-Flug-Buchungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Airline. Greenfees und gebuchte Sonderleistungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Regelungen zu Dynamic Packaging, Erstattungen, Vertragsübertragung und Gebühren für Ersatzpersonen bleiben gemäß Originaltext bestehen.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht grundsätzlich nicht, außer wenn BCH unzureichend vorvertraglich informiert hat. In anderen Fällen kann bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 50 € pro Vorgang erhoben werden. Bei dynamisch paketierten Reisen ist eine Umbuchung in der Regel nicht möglich.
7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. BCH empfiehlt den Abschluss eines Reiseversicherungs- pakets (Basis- oder Komplettschutz). Im Schadenfall ist direkt die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht kein Erstattungsanspruch. BCH bemüht sich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen gegenüber Leistungsträgern, soweit diese nicht unerheblich sind.
9. Rücktritt und Kündigung durch BCH
9.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
BCH kann bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl innerhalb der angegebenen Fristen vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
9.2. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
BCH kann ohne Frist kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. BCH behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden/Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat BCH oder den Vermittler zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen trotz vollständiger Zahlung nicht erhält.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Reisemängel sind unverzüglich der örtlichen Vertretung (Reiseleitung/Partneragentur) oder direkt BCH anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Minderungs- und Schadensersatzansprüche.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Vor einer Kündigung wegen Reisemangels ist BCH grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen
Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind gemäß luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen der Airline mittels Schadensanzeige (P.I.R.) sowie zusätzlich BCH bzw. der Vertretung vor Ort anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Weitergehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.
b) Für Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen), die eindeutig als solche gekennzeichnet sind, haftet BCH nicht, soweit BCH nicht eigene Hinweis- oder Organisationspflichten verletzt.
12. Geltendmachung von Ansprüchen / Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber BCH geltend zu machen; eine Geltendmachung über den vermittelnden Reisevermittler ist möglich. Schriftform wird empfohlen.
12.2. BCH nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Für online abgeschlossene Verträge wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hingewiesen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
13. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
BCH informiert den Kunden bei Buchung über die jeweils ausführende Fluggesellschaft. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist online abrufbar unter der von der EU-Kommission bereitgestellten „gemeinschaftlichen Liste“.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. BCH unterrichtet den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
14.2. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile aus Nichtbeachtung gehen zu seinen Lasten, sofern BCH ordentlich informiert hat.
14.3. Bei Visabeschaffung im Auftrag haftet BCH nicht für rechtzeitige Erteilung durch die Vertretungen, sofern BCH keine eigenen Pflichten verletzt.
15. Allgemeines
Alle Angaben in Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Reiseveranstalter
BENTOUR REISEN AG
Badenerstrasse 47, CH-8004 Zürich
Tel: +41 43 243 46 36 · Fax: +41 43 243 46 30
info@bentour.ch
Stand: Oktober 2025